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BASIS-WISSEN ZU BAULASTEN

WAS IST EINE BAULAST & WANN IST EINE BAULAST ERFORDERLICH? 

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Es handelt sich bei einer Baulast um eine öffentlich-rechtlich bindende Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der zuständigen Baurechtsbehörde. Eine Baulast ruht auf einem Grundstück und gilt auch, wenn sich der Eigentümer der auf dem Grundstück befindlichen Immobilie ändert. Die Gewährung einer Baulast erfolgt immer auf freiwilliger Basis und auf einem Grundstück können mehrere Baulasten ruhen. 

Eine Baulast ist immer dann notwendig, wenn umliegende Grundstücke erforderlich sind, um die Genehmigung eines geplanten Bauvorhabens zu erhalten. Das heißt, das geplante Bauvorhaben ist nicht den Baurechtsnormen entsprechend umsetzbar ohne eine Baulast.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN / BESCHREIBUNG

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Abbildung_Baulast_Beispiel

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Beispiel für eine "Überfahrbaulast",

Zufahrt für z.B. Feuerwehr zu Grundstück B

über Grundstück A

WAS IST EIN BAULASTENVERZEICHNIS, BAULASTENBLATT?

 

Private Grunddienstbarkeiten wie beispielsweise Wegerechte werden im Grundbuch eingetragen, Baulasten jedoch nicht. 

Für Baulasten gibt es das sogenannte Baulastenverzeichnis, das als Ergänzung zum Grundbuch zu sehen ist. Die Inhalte aus beiden ergeben zusammen die Gesamtbelastung eines Grundstücks (Ausnahme Bayern, hier sind Baulasten als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen). 

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Ein Baulastenverzeichnis besteht aus einer Baulasterklärung mit Lageplan und nummeriertem Baulastenblatt. Begründet werden Baulasten durch eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers des Grundstücks, der erklärt, dass er mit einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auf seinem Grundstück einverstanden ist. 

 

Die Gemeinde hat die Aufgabe ein Baulastenverzeichnis zu führen und Abschriften sowie Baulastenauskünfte können hier eingeholt werden (§72 LBO).

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Zu einer Baulast gehören in der Regel auch begleitende Vereinbarungen, insbesondere wirtschaftlicher Art wie beispielsweise Ausgleichsregelungen.

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Die Eintragung einer Baulast in ein Baulastenverzeichnis oder die Löschung sind immer kostenpflichtig. Um eine Baulast einzutragen oder zu löschen, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein. Der Eintrag oder die Löschung einer Baulast sind immer kostenpflichtig.

Baulastenblatt

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Beispiel für ein Baulastenblatt der Gemeinde Musterstadt

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